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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

Academica International vermittelt Fachkräfte, die einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen, an Arbeitgeber und übernimmt alle in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fachkräfte und Unternehmer gleichermaßen mit Ausnahme der Regelungen, die ausdrücklich für Fachkräfte oder für Unternehmer gekennzeichnet sind.

§ 2 BEGRIFFSDEFINITIONEN

Fachkraft: Hiermit ist jede natürliche Person mit beruflicher Qualifikation gemeint, die über Academica International für sich selbst einen Arbeitsplatz in Deutschland sucht.

Arbeitgeber: Hierunter ist jeder Unternehmer i. S. d. §14 BGB zu verstehen, der Academica International beauftragt neue Mitarbeiter für sein Unternehmen zu finden.

Headhunter: Hierunter ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die Mitarbeiter nicht für sich, sondern für Dritte sucht.

§ 3 GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für die Nutzung der Webseiten und Dienstleistungen, die von Academica International angeboten werden. Das Angebot von Academica International richtet sich an Fachkräfte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Arbeitgeber in Deutschland. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Nutzers / Kunden werden von Academica International nicht anerkannt, sofern Academica International diesen AGB nicht im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.

§ 4 RECHTE UND PFLICHTEN DER FACHKRAFT

Jeder Fachkraft ist es freigestellt, ihre Daten zur Anfrage eines Angebots in das Anfrageformular einzutragen. Die eingegebenen Daten müssen richtig und wahrheitsgemäß sein. Die eingegebenen Daten sind zu aktualisieren, sobald sie inhaltlich überholt sind.

§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur in seinem Unternehmen vorhandene Arbeitsplätze anzubieten, bei deren Besetzung auch nur er allein Arbeitgeber im tatsächlichen und rechtlichen Sinne ist. Insbesondere ist er verpflichtet, das Angebot von Academica International nur aus und im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen im vorstehenden Sinne zu nutzen.

Das Angebot von Academica International darf nicht für einen Verstoß gegen geltendes Recht verwendet werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, von Academica International übermittelte Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren oder zugänglich zu machen. Unternehmen, die mit dem Arbeitgeber gem. §§ 15 ff. AktG verbunden sind, gelten in diesem Sinne nicht als Dritte.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die im Angebot von Academica International einsehbaren Angaben über Fachkräfte nicht gegen den erkennbaren und / oder anzunehmenden Willen von Academica International zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Leistungen von

Academica International nicht unter Umgehung der Vertragspflichten und vor allem nicht unter Umgehung der Honoraransprüche von Academica International für sich oder für Dritte nutzbar zu machen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Academica International innerhalb von 14 Tagen in Schrift- oder Textform zu informieren, sobald:

  • a. ein Arbeitsverhältnis mit einer von Academica International vermittelten Fachkraft zustande gekommen ist;
  • b. die Fachkraft den Arbeitsplatz angetreten hat.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Academica International von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die von diesen wegen einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtung geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch die Kosten einer erforderlich erscheinenden Rechtsverteidigung in Höhe der tatsächlich angefallenen gesetzlichen Anwaltsgebühren einschließlich sämtlicher anfallender Gerichtskosten.

§ 6 RECHTE UND PFLICHTEN VON ACADEMICA INTERNATIONAL

Academica International verpflichtet sich, sämtliche von der Fachkraft erhaltenen Informationen nur zur Umsetzung des vorgesehenen Zwecks zu verwenden. Dazu gehört es auch, die erhaltenen Informationen nach Maßgabe der separaten Datenschutzerklärung zu erfassen, zu speichern und zu veröffentlichen sowie diese Daten an Arbeitgeber zu übermitteln und diesen die Speicherung und vertragsgemäße Verwendung zu erlauben.

Academica International ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Anfragen von Fachkräften nicht zu beantworten. Von diesem Recht wird Academica International insbesondere dann Gebrauch machen, wenn ein Anfrageformular unwahre Angaben enthält, veraltet ist oder eine Dublette darstellt.

§ 7 WIDERRUFSRECHT [GILT NUR FÜR FACHKRÄFTE]

Fachkräfte, die eine Vermittlungs- oder Transferanfrage an Academica International stellen, gelten in Deutschland per Gesetz als Verbraucher.

Jede Fachkraft kann einen mit Academica International geschlossenen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu senden:

Academica International
Herner Strasse 299
44809 Bochum
Deutschland

§ 8 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Die Daten der von Academica International präsentierten Fachkräfte, wurden von den Fachkräften in eine Formularmaske eingegeben. Die Richtigkeit dieser Daten wurde von Academica International nicht geprüft. Academica International übernimmt daher gegenüber den Arbeitgebern auch keine Gewährleistung für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten.

§ 9 HAFTUNG, HAFTUNGSBEGRENZUNG, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 10 ABTRETUNGSAUSSCHLUSS UND AUFRECHNUNGSVERBOT

Sämtliche Rechte, die der Arbeitgeber aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag und dessen Durchführung gegenüber Academica International erlangt hat, können nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn Academica International der Übertragung zuvor in Schrift- oder Textform zugestimmt hat.

Der Arbeitgeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Academica International anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Academica International anerkannt wurde.

§ 11 VERTRAULICHKEIT

Alle Fachkräfte und Arbeitgeber verpflichten sich, die Informationen und Daten, die sie als Vertragspartner von Academica International erhalten haben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Ein im Sinne des § 15 AktG verbundenes Unternehmen gilt nicht als Dritter.

Die im Rahmen der Nutzung des Angebotes von Academica International erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln, sofern und soweit diese Informationen nicht bereits allgemein zugänglich oder bekannt sind oder dem Arbeitgeber oder der Fachkraft bereits zuvor auf rechtmäßige Weise bekannt geworden sind.

§ 12 DATENSCHUTZ

Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen ist Academica International berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Arbeitgebers, gleichgültig ob sie von ihm selbst oder von einem Dritten stammen, für eigene Zwecke nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Schadensersatzansprüche aufgrund des Umgangs mit solchen Daten – mit Ausnahme der nach § 13 (Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse) begründeten Haftung – sind ausgeschlossen.

Personenbezogene Daten werden von Academica International selbst erhoben und im Einklang mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sowie dem Telemediengesetz (TMG) verarbeitet.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für Abänderungen dieser Regelung.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Academica International einerseits und Fachkräften und Arbeitgebern andererseits gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB unberührt.

Im Verhältnis zu Arbeitgebern gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Bochum.

Academica International
Bochum, 05.03.2020