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Arbeitsvermittlung und Transfer

Der deutsche Arbeitsmarkt braucht internationale Fachkräfte!

Arbeiten in Deutschland steht für sichere Arbeitsplätze, faire Bezahlung und vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht Fachkräften aus der EU oder einem EFTA-Staat ohne Aufenthalts- oder Beschäftigungserlaubnis in Deutschland zu arbeiten.

Um als Fachkraft aus einem Drittstaat (Nicht-EU und Nicht-EFTA) in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Aufenthalts- und Beschäftigungs-erlaubnis sowie die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation – dabei sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.

Mit Academica International ist der Weg nach Deutschland jedoch einfach – Finden Sie mit uns einen Job! Wir beschaffen auch Ihr Visum, die Anerkennung Ihrer Qualifikation und Ihre Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis.

Sie möchten in Deutschland arbeiten?

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Der Weg dahin ist in wenigen Schritten erledigt

Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein konkretes Arbeitsangebot oder ein Arbeitsvertrag in Deutschland. Academica International übernimmt diese Arbeitsplatzsuche für Sie, ohne dass Sie selbst in Stellenanzeigen suchen und viele Bewerbungen schreiben müssen.

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Anfrageformular und wir machen Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben wie Tätigkeitswunsch Berufsausbildung, Berufserfahrungen, Sprachkenntnisse und des Bedarfes für Ihre Fertigkeiten in Deutschland ein Angebot.

Wenn Sie einen in Deutschland reglementierten Beruf ausüben wollen und Ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre berufliche Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen. Nicht-reglementierte Berufe können Sie ohne Anerkennung der Qualifikation in Deutschland ausüben.

Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe, aber auch Lehrer an staatlichen Schulen. Für sogenannte sektorale Berufe, deren Abschluss in der EU/EFTA erworben wurde, ist eine automatische Anerkennung möglich.

Mit Academica International ist alles viel einfacher für Sie: Da Sie die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation schon von Ihrem Herkunftsland aus beantragen können, berät Academica International Sie ausführlich zu den erforderlichen Anträgen und übernimmt die Antragstellung für Sie.

Academica International beantragt für Sie eine Aufenthaltserlaubnis und eine Beschäftigungserlaubnis für Deutschland und wickelt die bürokratischen Verfahren so schnell wie möglich ab. Welche Art von Aufenthaltserlaubnis für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem von Ihrer Qualifikation und Ihrem Beruf ab.

Arbeitsaufnahme in Deutschland

Nun ist es geschafft. Um gut vorbereitet in das deutsche Arbeitsleben zu starten, sollten Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland noch einige
Vorbereitungen treffen:

Sie benötigen eine Unterkunft für die erste Zeit nach Ihrer Ankunft. (Eine feste Wohnung zu finden ist schwierig und kann mehrere Wochen dauern). Günstigere Optionen als ein Hotel sind z.B. Boardinghouses bzw. Hotel-Apartments oder eine Wohnung bzw. ein WG-Zimmer zur Zwischenmiete.

Um eine Wohnung zu finden, brauchen Sie Ausdauer, vor allem, wenn Ihr neuer Wohnort eine Großstadt ist. Am einfachsten ist es, von Ihrer vorübergehenden Unterkunft in Deutschland aus eine dauerhafte Wohnung zu suchen. Falls Sie an Ihrem Zielort Verwandte haben, kann es sich auch lohnen, einige Wochen vor Jobbeginn die Wochenenden dort zu verbringen und Termine zur Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen.

Wenn Sie fündig geworden sind und in Ihre neue Wohnung einziehen, beachten Sie die Meldepflicht: Innerhalb einer Woche nach Einzug müssen Sie im Einwohnermeldeamt Ihren Wohnort anmelden. Manche Gemeinden haben eine Frist von zwei Wochen. Rechtzeitig sollten Sie sich auch um einen Stromanbieter, Internetzugang und gegebenenfalls die Wasserversorgung kümmern.

Jeder, der in Deutschland arbeitet, muss krankenversichert sein, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Suchen Sie sich aus, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten und nennen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre gewünschte Krankenkasse. Die Beitragskosten teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, der Ihren Anteil von Ihrem Lohn abzieht und an die Krankenkasse überweist.

Die Sozialversicherung ist in Deutschland Pflicht. Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge von Ihrem Gehalt ab und zahlt sie bei der Sozialversicherung für Sie ein. Dafür benötigt er Ihre Sozialversicherungsnummer. In der Regel müssen Sie nicht viel tun, um diese Nummer zu erhalten: Ihr Arbeitgeber meldet Ihre Beschäftigung bei Ihrer Wunsch-Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet die Information an die deutsche Rentenversicherung weiter. Und diese schickt Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer per Post zu.

Sollte dies einmal nicht der Fall sein und Sie erhalten Ihre Nummer nicht, dann müssen Sie sie bei der Rentenversicherung schriftlich beantragen. Dafür benötigen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises und einen Nachweis über Ihr Arbeitsverhältnis.

Das Girokonto ist das wichtigste Konto, über dieses erfolgt der Zahlungsverkehr, also auch Ihre Gehaltszahlung. Um ein Girokonto zu eröffnen, benötigen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass. Manchmal wird ein Nachweis eines deutschen Wohnsitzes (Meldebescheinigung) verlangt. Sie können in einer Filiale des von Ihnen gewählten Kreditinstituts gemeinsam mit einem Sachbearbeiter die Anträge für die Kontoeröffnung ausfüllen oder auch von Zuhause aus online ein Konto eröffnen.

Wenn die formellen Angelegenheiten soweit abgeschlossen sind, gilt es, sich mit der neuen Heimat und Kultur vertraut zu machen. Ein wichtiger Aspekt, der im neuen Alltag unverzichtbar ist, ist das Erlernen der deutschen Sprache. Unter academica-bildung.de finden Sie Sprachkurse und weitere Angebote, von denen Sie privat und beruflich profitieren.

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